Sparten

Dynamische Hausratversicherung VHB 2008

Unsere Verbundene Hausratversicherung bietet Ihnen Schutz gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Drei verschiedene Tarife mit nachfolgenden Leistungen und versicherten Gegenständen sind verfügbar.

Zusätzlich versicherbar sind Fahrräder und Jagdwaffen sowie Induktion.

Elementarschadenversicherung nach BWE 2008

Zur Ergänzung der Hausratversicherung bieten wir die Elementarschadenversicherung nach BWE 2008 an. Sie erweitert den Versicherungsschutz um Schäden durch bestimmte Naturgewalten (sog. Elementarereignisse). Ihr Hausrat ist damit zusätzlich versichert gegen Schäden, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck entstehen. Grundsätzlich sind wir flexibel hinsichtlich der Tarifgestaltung. Sprechen Sie uns bei individuellen Wünschen bitte an.

Glasversicherung nach AGIB 2008

Die Glasversicherung sichert alle versicherten Sachen ab, die durch Bruch beschädigt oder zerstört werden. Die Ursache des Schadens ist dabei unerheblich, er kann z. B. durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder durch den Steinwurf spielender Kinder verursacht werden. Wir unterscheiden zwei Varianten: Gebäudeglasversicherung oder Gebäudeglas- und Mobiliarglasversicherung.

Landwirtschaftliche Feuer-Inventarversicherung AFB 2008

Die Feuerversicherung für die Landwirtschaft versichert gegen Brand, Blitzschlag und wahlweise Überspannung, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen oder Teile deren Ladungen. Versichert sind Schäden am gesamten Inventar. Dazu gehören u. a. auch: - Vieh - Getreide auf dem Halm - Erntevorräte - nicht angemeldete Kfz. Unsere Feuerversicherung zeichnet sich durch Flexibilität aus. Viele Versicherungswünsche zu Details können wahlweise berücksichtigt werde, so dass Sie ein individuelles Versicherungspaket erwartet.

Versicherungsvermittlung

Versicherungssparten, die wir selbst nicht anbieten, vermitteln wir gerne an andere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder Gilden.